|
|
|
|
Bilder aus Darmstadt
Ein Hundeleben in Darmstadt - Schröder 2018
|

aufgenommen am 02.04.2018
|
Sachkunde- und Wesensprüfung Teil II
Es gelten die Standards vom 30.05.2005.
Der ausführliche Ablauf, alle nötigen Informationen für den Hundehalter, die sachverständigen Personen und Stellen sind
auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt eingestellt.
Durch die Sachkundeprüfung ... soll festgestellt werden, ob die zu prüfende Person über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt,
einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Menschen oder Tieren ausgeht.
Auch Aufsichtspersonen bedürfen eines Sachkundenachweises, wenn sie außerhalb des eingefriedeten Besitztums gefährliche
Hunde führen wollen.
Die Sachkundebescheinigung gilt jeweils nur für den bestimmten gefährlichen Hund, mit dem die Sachkundeprüfung erfolgt ist.
Die Sachkundeprüfung enthält einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Abnahme der Sachkundeprüfung kann in Verbindung mit der
Wesensprüfung durchgeführt werden.
Ziel der Wesensprüfung ist es, Hunde zu erkennen, die ein gesteigertes Aggressionsverhalten bzw. eine gestörte Kommunikation
zeigen und damit eine erhöhte Gefährlichkeit gegenüber Menschen und/oder Hunden bzw. anderen Tieren aufweisen können.
Ist der Hund nicht mit Chip gekennzeichnet, sollte ein Farbfoto eingebracht werden, auf dem der Hund deutlich erkennbar abgebildet ist.
|
Vorheriges Bild
|
Nächstes Bild
|
Zurück zur Übersicht Hundebilder 2018
|
Zurück zur Jahresübersicht - Schröder
|
|
|