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Bilder aus Darmstadt
Ein Hundeleben in Darmstadt - Schröder 2018
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aufgenommen am 18.01.2018
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Sachkunde- und Wesensprüfung Teil I
Die Sachkunde- und Wesensprüfung wird in Hessen, insbesondere für gefährliche Hunde, in der Gefahrenabwehrverordnung über
das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) geregelt.
Als gefährlich gelten alle Hunderassen (und deren Kreuzungen), die in den jeweils aktuellen Listen benannt sind.
Ebenso alle Hunde, bei denen rasseunspezifisch aufgrund ihres Verhaltens eine Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt worden ist.
Auszug aus den Bestimmungen für das Halten von Listenhunden:
Ist nur mit Erlaubnis der Behörde möglich.
Volljährigkeit des Hundehalters, die Vorlage eines Führungszeugnisses und den Nachweis der notwendigen Sachkunde.
Der Hund muss zudem eine positive Wesensprüfung abgelegt haben (ab 15. Lebensmonat).
Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden sein.
Der Halter muss für die Erlaubnis auch nachweisen, dass die bereits fällig gewordene Hundesteuer beglichen wurde.
Die Erlaubnis ist immer höchstes auf vier Jahre befristet.
Gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden.
Wird der gefährliche Hund verkauft oder abgegeben, müssen der zuständigen Behörde innerhalb einer Woche alle relevanten
Informationen zum neuen Halter übermittelt werden.
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