
aufgenommen am 07.04.2018
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Hundehaftpflicht-
versicherung
In Hessen gibt es keine allgemeine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung, es gilt jedoch die Gefahrenabwehrverordnung
über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Der Gesetzgeber sagt dazu:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt,
so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzten
(§ 833 Satz 1 BGB)
Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab, die durch Ihren Hund verursacht werden. Zum Beispiel
den unbedachten Sprung vor's Auto, die Hetzjagt mit Nachbars Hühnern, die Rauferei mit vorbeispazierenden Hunden oder den
bösartigen Biss ins Hosenbein.
Das kann hohe Kosten nach sich ziehen wie Arztkosten, Krankenhausbehandlungen, Reparaturen, Mietwagen, Schmerzensgeld, Arbeitsausfallentschädigungen usw.
Versichert sind die Hundehalter sowie alle Familienangehörigen, Hundesitter (nicht gewerbsmäßig) und auch das Führen ohne Leine.
Eine Selbstbeteiligung gilt je nach Vertrag.
Manche Gesellschaften versichern auch Listenhunde und andere gefährliche Hunde. Gefährliche Hunde sind dabei Hunde der Rassen,
die offiziell als gefährlich eingestuft werden. Mischlinge, von denen ein Elternteil zu diesen Rassen gehört, werden ebenfalls
als gefährlich angesehen.
Achtung, die Annahmepolitik der Versicherer kann sich jederzeit ändern!
Die Preise können deutlich höher sein wie bei den üblichen Familienhunden.
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