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Schröder unterwegs... Ein Hundeleben on Tour, Urlaub, Tagesausflüge
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aufgenommen am 19.09.2024
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2024 Odenwald/Hessen Tierfriedhof
Wer einen Hund in sein Leben lässt der weiß, der Tag X wird kommen. Auch wenn es sehr schmerzlich ist, muss
man sich mit dem Tod seines geliebten Tieres früher oder später auseinandersetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten,
seinen Hund würdevoll zu bestatten. Informationen bekommt man beim Veterinäramt, dem Tierarzt oder der zuständigen
Behörde.
Die gesetzliche Regelung erlaubt es unter bestimmten Bedingungen, kleine Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel o.ä.) im
eigenen Garten zu begraben.
Das Grab darf sich nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen befinden und nicht im Wasserschutzgebiet
liegen. Das Tier muss mit mindestens 50 cm Erde bedeckt werden und darf nicht an einer ansteckenden Krankheit, wie
beispielsweise Tollwut, gestorben sein.
Den Hund in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen, ist eine weitere Möglichkeit. Die Kosten sind sehr unterschiedlich
je nach Größe und Gewicht des Tieres. Wird ein Hund alleine kremiert, sind die Kosten deutlich höher, aber dafür kann
man die Asche seines tierischen Freundes auch mit nach Hause nehmen.
In vielen Städten gibt es bereits Friedhöfe speziell für Haustiere. Hier fallen allerdings erhebliche Kosten für die
Bestattung und die Miete für das Grab an.
Wer sich gegen die Bestattung des Hundes entscheidet, kann auch den Tierarzt mit der Entsorgung beauftragen. Dann wird
der verstorbene Hund an die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) übergeben.
Es ist in Deutschland strengstens untersagt, Tiere auf öffentlichen Grundstücken zu begraben. Wer seinen Hund heimlich
im Wald oder unter einer Wiese begräbt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € rechnen.
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