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Bilder aus Darmstadt
Ein Hundeleben in Darmstadt - Schröder 2018
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aufgenommen am 08.10.2018
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Autofahren mit Hund
Nach dem Gesetz sind Hunde (Tiere) Ladung.
In den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind einschlägige Vorschriften verankert, die Verantwortlichkeit liegt
beim Fahrzeugführer.
Wer diese Vorschriften missachtet, handelt ordnungswidrig. Einfache Verstöße, werden mit Bußgeld geahndet,
kommt es zu einer Gefährdung, dann sind sogar Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg möglich.
Wie der Hund genau zu sichern ist, wird im einzelnen nicht vorgeschrieben. Gute Möglichkeiten sind:
1. Eine Hundebox - der Hund soll aufrecht sitzen, sich lang hinlegen und umdrehen können
2. Eine Kofferaumabtrennung aus Metall, die mit der Karosserie fest verbunden ist. Die vielfach angebotenen Netze bieten keinen ausreichenden Schutz.
3. Ein Gurtsystem (Rückbank) eignet sich vorwiegend für kleinere Hunde. Der Gurt darf keinesfalls am Halsband befestigt werden, sondern immer am Brustgeschirr.
Autofahren sollte bereits von klein auf trainiert werden. Am Anfang nur ganz kurze Strecken fahren. Bei längeren Fahrten immer Pausen einplanen für
kleinere Spaziergänge. Wie viele Pausen ein Hund braucht, ist von Tier zu Tier verschieden. Eventuell die Fütterungszeit anpassen.
Der Hund braucht einen festen eigenen Platz. Er steigt als erster ein und als letzter aus - immer auf dasselbe Kommando hin. Sitzen und Liegen ist am sichersten.
Den Hund bei großer Hitze niemals alleine im Auto lassen!
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