InfoDarmstadt - Bilder aus Darmstadt

InfoDarmstadt.de - Bilder aus Darmstadt


Startseite   Kontakt und Impressum


Bilder aus Darmstadt
Ein Hundeleben in Darmstadt - Schröder 2017

Darmstadt, Ein Hundeleben in Darmstadt, Hundesteuer Teil II
aufgenommen am 27.07.2017

Hundesteuer Teil II

Auszüge aus der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vom 21.12.19981
 
Der Nachweis gemäß Abs. 3 ist durch Gutachten eines Sachverständigen des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) oder eines vergleichbaren Verbandes eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit ähnlichen Prüfkriterien auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters zu erbringen und alle zwei Jahre neu vorzulegen.
 
§ 7 Steuerermäßigung Die Steuer ist auf Antrag der oder des Steuerpflichtigen auf 50 v.H. des für die Gemeinde geltenden Steuersatzes zu ermäßigen für:
 
a) Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, erforderlich sind oder
 
b) Hunde, die haftpflichtversichert sind und mit ihrem Halter eine Begleithundeprüfung, einen Teamtest oder eine gleich- bzw. höherwertige Prüfung nach den Richtlinien des VDH, abgenommen von einem Sachverständigen des VDH oder eines vergleichbaren Verbandes eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit ähnlichen Prüfkriterien, bestanden haben. Die Prüfung ist durch Vorlage des Prüfungszeugnisses alle zwei Jahre neu nachzuweisen. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die älter als 8 Jahre sind.
 
(2) Eine Steuerermäßigung nach Abs. 1 a) ist jeweils nur für einen Hund möglich.

Vorheriges Bild   |   Zurück zur Übersicht Hundebilder 2017

 

Zurück zur Jahresübersicht - Schröder

 

 


Startseite   Kontakt und Impressum